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KIRCHHEIM AM PARKSEE

KIRCHHEIM AM PARKSEE

Hauptstraße 32-46 | 85551 Kirchheim b. München
Bauherr DIBAG Industriebau AG
GF ca. 8.700 m² | 108 Wohneinheiten und Tiefgarage
Leistungsumfang LPH 1-4
Landschaftsarchitektur von Stautner + Schäf Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschafts mbB
Visualisierung: beneplan gmbh

Die städtebauliche Grundfigur der vier neu geplanten Baukörper wurde aus den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes entwickelt und leicht abgewandelt. Die zwei im Bebauungsplan vorgeschlagenen u-förmigen Baukörper wurden jeweils in einen L-förmigen und einen punktförmigen Baukörper aufgegliedert, um die beide Grundstücke miteinander und mit dem geplanten umliegenden Landschaftspark zu verbinden.

An den Außenseiten weist die Bebauung klare Kanten auf, während in Parkrichtung bzw. in den Innenhöfen die eingeplanten Knicke ein spannungsvolles Raumgefüge entstehen lassen.

Die L-förmigen Baukörper weisen vier Vollgeschosse und ein zurückgesetztes Staffelgeschoss mit Flachdächern auf. Die Punkthäuser sind dreigeschossige Baukörper mit Flachdächern.

Die Grundrisse sind so organisiert, dass alle Wohnungen möglichst viel Fensterfläche erhalten. Alle Wohnungen erhalten Freisitze, die sich straßenseitig sowie im Norden und Süden der Wohnbebauung in Loggien manifestieren, hofseitig in vorgelagerten Balkonen. Die meisten durchgesteckten Wohnungen verfügen sowohl über eine straßenseitige Loggia als auch über einen zum Innenhof ausgerichteten Balkon.

Die L-förmigen Baukörper haben jeweils drei innenliegende Treppenhäuser mit Aufzug, von denen bis zu 5 Wohnungen pro Geschoss erschlossen werden. In den Punkthäusern werden jeweils über ein zentrales Treppenhaus mit Aufzug bis zu 5 Wohneinheiten erschlossen.

Die vier Häuser sind von einer ruhigen Fassadenstruktur mit durchgehend stehenden, geschosshohen Fensterformaten mit einer umlaufenden Bänderung bestimmt. Die Bänderung tritt von der Fassade hervor, wodurch sich ein spannendes Schattenspiel auf der Fassade ergibt.

Die zurückversetzten Eingänge an der Straßen- bzw. Nord- und Südseite sollen mit Holzplatten ausgekleidet werden.

Zusätzlich sollen an einigen geschlossenen Fassadenbereichen bzw. Ecken eine Fassadenbegrünung wachsen.