Wohnen am See
Wohnen am see Herrsching a. ammersee
Madeleine-Ruoff-Str. 10 und 10a | 82211 Herrsching a. Ammersee
Bauherr: privat
GF ca. 1.450 m² | 18 Wohneinheiten und Tiefgarage
Leistungsumfang LPH 1-5
Fertigstellung: 11/2024
Landschaft: Stautner + Schäf Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB
Fotografie: Sebastian Schels
Das schmale, langgezogene Grundstück befindet sich in zweiter Reihe direkt am Ammersee. Umgeben wird es von kleineren Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die Herausforderung der Entwurfsaufgabe bestand darin, zwei Wohnhäuser mit insgesamt 18 Wohneinheiten auf dem engen Grundstück so zu positionieren, dass keines der beiden Gebäude „unsichtbar“ in der zweiten Reihe bleibt. Es entstanden zwei gleich geformte, polygonale Baukörper, die durch „Abknicken“ an den Längsseiten den hinteren Baukörper nach vorne rücken und gleichzeitig durch die versetzte Anordnung zueinander spannende Zwischenräume schaffen.
Städtebaulich fügt sich das Ensemble – trotz der besonderen Grundform – harmonisch in den Kontext ein. Die große Baumasse der Körper wird durch die polygonale Form nahezu aufgehoben.
Die Grundrisse beider Gebäude unterscheiden sich, jedoch bleibt ihre äußere Form gleich, was zur Einheitlichkeit des Ensembles beiträgt. Die Fassade nach Norden wirkt durch wenige, schmale Fensterformate introvertiert und geschlossen. Im Gegensatz dazu öffnet sich die Südseite mit großen Fenstern und großzügigen Balkonen.
Die Fassadenstruktur ist prägnant: Glatter Putz und feine Faschen wechseln sich mit grobem Strukturputz im Besenstrichverfahren ab. Die Flächen zwischen den Bändern und Faschen erzeugen eine abwechslungsreiche, zugleich jedoch ruhige Wirkung.
Die Farbgestaltung der Gebäude ist in dezenten Ton-in-Ton-Tönen gehalten, wobei die Unterschiede zwischen feiner und grober Struktur als subtile Akzente hervorstechen. Filigrane Geländer setzen zusätzliche Akzente und verstärken die leichte und vornehme Atmosphäre des Bauwerks.
Unterbaut werden die beiden Häuser von einer räumlich optimierten Tiefgarage. Die geforderten Stellplätze konnten durch eine Multiparkanlage und ein Duplexparksystem nachgewiesen werden.